Moorbodenschutz und Paludikultur
Förderung von Landwirtschaft auf nassen Moorflächen
Klimaschutz, Einkommen und Biodiversität – gemeinsam mit Landwirten
Klimawirksame Maßnahmen zum Schutz von Moorböden sowie die Minderung des Einsatzes von Torf sind wichtiger Bestandteil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung.
Mit Stand März 2024 fördert das BMEL im Bereich Moorbodenschutz zehn Forschungsverbünde mit 54 Teilvorhaben sowie ein Einzelvorhaben mit einem Finanzvolumen von insgesamt 75,6 Millionen Euro.
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Förderung auf Ebene der Bundesländer
Nasse Moorbewirtschaftung und Paludikulturen
In folgenden Bundesländern werden 2024 Wiedervernässung und Paludikulturen gefördert: |
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Bayern – KULAP – Moorschonende Bewirtschaftung „Moorbauernprogramm“ M Brandenburg – Förderrichtlinie Klima-/Moorschutz - investiv Mecklenburg-Vorpommern – Moorschonende Stauhaltung - Paludikulturenrichtlinie Schleswig-Holstein – Förderrichtlinie für Moorschutz und Biologischen Klimaschutz |
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Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz (BMUV)
Der Moorschutz ist bereits fest im Klimaschutzprogramm 2030 im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 verankert. Zur Erprobung und Weiterentwicklung nasser Bewirtschaftungsweisen setzt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mehrere Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz um.
In diesem Rahmen fördert das BMUV Projekte zum Schutz von landwirtschaftlich genutzten Moorböden in Höhe von insgesamt 48 Millionen Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren (2021-2031). Zuständige Projektträgerin ist die Zukunft –Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum (BMUV)
Die Bundesregierung hat sich mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) zum Ziel gesetzt, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern, ihre Klimaschutzleistung zu stärken und damit einen dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Mit der Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum sollen Kommunen für die Umsetzung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Natürlichen Klimaschutzes gewonnen werden.
Gefördert werden Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen.
Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das BMUV (Zuwendungsgeber) die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als Projektträgerin beauftragt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: BMUV: Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum | Download