TorfersatzFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Überblick

Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe"

Für die Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben sowie nationaler Projekte der nachhaltigen Waldwirtschaft ist das Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe" maßgeblich. Zur Umsetzung des Programms stehen aus dem Bundeshaushalt 2023 86,5 Mio. Euro zur Verfügung. 

Zur Untersetzung der Fördermaßnahmen veröffentlicht das BMEL aktuelle Förderschwerpunkte und BekanntmachungenProjektvorschläge können jedoch auch außerhalb dieser Bekanntmachungen und ohne besondere Fristen bei der FNR eingereicht werden.

Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe"
Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe"

Torfminderung und Moorbodenschutz

Klimawirksame Maßnahmen zum Schutz von Moorböden sowie die Minderung des Einsatzes von Torf sind wichtiger Bestandteil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Das BMEL stellte in 2022 19,5 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) zur Verfügung. In 2023 sind es 24,5 Millionen Euro. Die FNR ist vom BMEL beauftragt, die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Torfminderung und zum Moorbodenschutz, aber auch für Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Torfersatz sowie zum Moorbodenschutz als Projektträger zu betreuen. Bestandteil der Maßnahmen ist zudem die Entwicklung eines Zertifizierungssystems für Torfersatzstoffe, Fach- und Verbraucherinformationen zum Thema Torfminderung runden das Handlungsfeld ab.

Mit Stand Juni 2023 fördert das BMEL im Bereich Moorbodenschutz vier Forschungsverbünde mit 17 Teilvorhaben sowie ein Einzelvorhaben mit einem Finanzvolumen von insgesamt 7,5 Millionen Euro. Darüber hinaus unterstützt das BMEL 12 Forschungsverbünde mit 41 Teilvorhaben sowie sechs Einzelvorhaben zur Verringerung der Torfverwendung mit Fördermitteln von insgesamt 26 Millionen Euro.

Moorlandschaft
Moore zählen zu den größten Kohlenstoffspeichern der Erde. (Bild: Christian Schwier/stock.adobe.com)

Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz (BMUV)

Der Moorschutz ist bereits fest im Klimaschutzprogramm 2030 im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 verankert. Zur Erprobung und Weiterentwicklung nasser Bewirtschaftungsweisen setzt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mehrere Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz um.

In diesem Rahmen fördert das BMUV Projekte zum Schutz von landwirtschaftlich genutzten Moorböden in Höhe von insgesamt 48 Millionen Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren (2021-2031). Zuständige Projektträgerin ist die Zukunft –Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Förderrichtlinie Klima-/Moorschutz investiv in Brandenburg (MLUK)

Im Rahmen des Förderprogramms können Zuschüsse für moorschonende Bewirtschaftungsverfahren, für Investitionen zur Verwertung von Moorbiomasse und auch für Investitionen in ein klimafreundliches Staumanagement bzw. für Moorrenaturierungsmaßnahmen beantragt werden.

Aufgrund der Komplexität der Förderrichtlinie wird empfohlen, sich zur grundsätzlichen Orientierung zunächst den Steckbrief anzuschauen.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie stellt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg hier zur Verfügung: RL Klima Moorschutz investiv | MLUK (brandenburg.de)

Schilf als Paludikultur

Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum (BMUV)

Die Bundesregierung hat sich mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) zum Ziel gesetzt, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern, ihre Klimaschutzleistung zu stärken und damit einen dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. 

Mit der Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum sollen Kommunen für die Umsetzung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Natürlichen Klimaschutzes gewonnen werden.

Gefördert werden Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen. 

Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das BMUV (Zuwendungsgeber) die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als Projektträgerin beauftragt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: BMUV: Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum | Download