TorfersatzFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Überblick

Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe"

Für die Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben sowie nationaler Projekte der nachhaltigen Waldwirtschaft ist das Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe" maßgeblich. Zur Umsetzung des Programms stehen aus dem Bundeshaushalt 2021 knapp 90 Mio. Euro zur Verfügung. 

Zur Untersetzung der Fördermaßnahmen veröffentlicht das BMEL aktuelle Förderschwerpunkte und BekanntmachungenProjektvorschläge können jedoch auch außerhalb dieser Bekanntmachungen und ohne besondere Fristen bei der FNR eingereicht werden.

Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe"
Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe"

Torfminderung und Moorbodenschutz

Klimawirksame Maßnahmen zum Schutz von Moorböden sowie die Minderung des Einsatzes von Torf sind ein Bestandteil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Das BMEL stellt hierfür 2021 ca. 55 Mio. € aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) zur Verfügung. Die FNR ist vom BMEL beauftragt, die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Torfminderung und zum Moorbodenschutz, aber auch für Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Torfersatz im Hobby- und Friedhofsgartenbau sowie zum Moorbodenschutz als Projektträger zu betreuen. Bestandteil der Maßnahmen ist zudem die Entwicklung eines Zertifizierungssystems für Torfersatzstoffe. Die Fach- und Verbraucherinformation zum Thema Torfminderung rundet das Handlungsfeld der FNR ab.

Moorlandschaft
Moore zählen zu den größten Kohlenstoffspeichern der Erde. (Bild: Christian Schwier/stock.adobe.com)

Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz

Der Moorschutz ist bereits fest im Klimaschutzprogramm 2030 im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 verankert. Zur Erprobung und Weiterentwicklung nasser Bewirtschaftungsweisen plant das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), mehrere Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz umzusetzen.

In diesem Rahmen fördert das BMU Projekte zum Schutz von landwirtschaftlich genutzten Moorböden in Höhe von insgesamt 48 Millionen Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren (2021-2031). Zuständige Projektträgerin ist die Zukunft –Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Die Förderung durch das BMU umfasst einzelne Pilotprojekte, für die ausgewählte Antragsteller aktuell Anträge erarbeiten. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Pilotprojekte ist derzeit in der Planung.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Förderrichtlinie Klima-/Moorschutz investiv in Brandenburg

Im Rahmen des Förderprogramms können Zuschüsse für moorschonende Bewirtschaftungsverfahren, für Investitionen zur Verwertung von Moorbiomasse und auch für Investitionen in ein klimafreundliches Staumanagement bzw. für Moorrenaturierungsmaßnahmen beantragt werden.

Aufgrund der Komplexität der Förderrichtlinie wird empfohlen, sich zur grundsätzlichen Orientierung zunächst den Steckbrief anzuschauen.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie stellt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg hier zur Verfügung: RL Klima Moorschutz investiv | MLUK (brandenburg.de)

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